Für rechtliche Fragen im Gesundheitswesen
Seit diesem Monat erhält die Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) gleich doppelte Verstärkung im Bereich des Medizinrechts. Dr. Madalena Lindenthal-Schmidt und Dr. Stefan Richtsfeld stellen der Hochschule ihre Expertise im Rahmen der Forschungs- und Lehrprofessur „Recht im Gesundheitswesen“ zur Verfügung, die sie jeweils zu 50 Prozent besetzen.
Experte für soziale Nachhaltigkeit, Arbeits- und Sozialrecht, Compliance und rechtssichere Organisation
Dr. Stefan Richtsfeld verbinden bereits viele Lehrjahre mit der Deggendorfer Hochschule. Schon im Sommersemester 2008 teilte er sein Wissen als Lehrbeauftragter mit den Studierenden. Von Wirtschaftsrecht über Kollektiv-, Individualarbeitsrecht und arbeitsrechtliche Compliance bis hin zu relevanten Themen seines Lehrgebiets der Professur „Recht im Gesundheitswesen“ hat er in den vergangenen Jahren seine breite Expertise bewiesen. „Aufgrund meiner geleisteten Lehraufträge habe ich die THD als moderne und vielseitige Hochschule besonders schätzen gelernt“, so Richtsfeld. Er freue sich daher, als Professor seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitsrecht in die Lehre einzubringen.
Die praktischen Erfahrungen, die der gebürtige Mainburger zunächst als Jurist in Wirtschaftsunternehmen und anschließend als Mitbegründer der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Richtsfeld & Winbeck und Fachanwalt für Arbeitsrecht sammelte, brachte der mittlerweile 65-Jährige an Hochschulen und Unternehmen den Studierenden sowie Mitarbeitenden näher. Zudem war er Professor für Sport-, Event- und Arbeitsrecht an der Hochschule für angewandtes Management in Erding. Zwischen Sportrecht und Gesundheitswesen sind enge Schnittstellen vorhanden, zum Beispiel Prävention.
An der THD legt er ebenfalls einen besonderen Fokus auf die praktische Rechtsanwendung. Anhand von Fallbeispielen und seiner langjährigen Berufserfahrung sollen die Studierenden von Dr. Richtsfeld ein gutes Rechtsgefühl entwickeln. Unter Berücksichtigung der Menschenrechts-, Ethik- und Rechtsgeschichte deckt er in seiner Lehre wichtige Themen des Gesundheitswesens ab – von sozialer Nachhaltigkeit, Rechtsmethodik, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, arbeitsrechtliche Compliance, Bundesteilhaberecht, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Kinder- und Jugendhilferecht, Jugendschutzrecht bis zum Jugendstrafrecht. Mit großer Freude am Lehren und viel persönlichem Einsatz steht der neue Professor seinen Studierenden tatkräftig zur Seite. Außerhalb von Arbeit und Lehre beschreibt er sich als Familienmensch und sportbegeistert.
Expertin für Medizin- und Gesundheitsrecht mit Schwerpunkt auf neuen Technologien im Gesundheitswesen
Mit ihrer Berufung zur Professorin wird Dr. Madalena Lindenthal-Schmidt ein neues Mitglied der Hochschulfamilie. Für die THD habe sich die Anwältin dabei entschieden, weil die Hochschule ein bemerkenswertes Gespür für Themen habe, die die Gesellschaft und insbesondere das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren prägen werden – zum Beispiel Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Als Expertin für Medizin- und Gesundheitsrecht mit Schwerpunkt auf ebendiesen neuen Technologien möchte sie erforschen, welche rechtlichen Herausforderungen der technologische Fortschritt mit sich bringt.
Die 35-Jährige kann dabei auf ihre praktischen Erfahrungen in medizinrechtlichen Kanzleien zurückblicken. Bereits bei ihrem Einstieg in die anwaltliche Tätigkeit in einer international ausgerichteten Großkanzlei spezialisierte sich Lindenthal-Schmidt auf das Medizinrecht. Diese Spezialisierung vertiefte sie durch ein Masterstudium im Medizinrecht (LL.M.) und den späteren Erwerb des Titels Fachanwältin für Medizinrecht. Anschließend wagte sie den Schritt in die Selbstständigkeit. Nach mehreren Jahren mit eigener Kanzlei auf Patientenseite wechselte sie in eine hochspezialisierte Healthcare-&-Life-Sciences-Kanzlei und erweiterte ihre anwaltliche Perspektive auf Leistungserbringer, Unternehmen und regulatorische Fragestellungen im Gesundheitswesen. Aufgrund ihres wissenschaftlichen Interesses hat sie außerdem an der Universität Oldenburg promoviert. Ihr Forschungsthema bildete dabei die Frage nach der Haftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin.
An der THD möchte sie ihr Wissen aus Praxis und Forschung nutzen, um das Gesundheitsrecht konsequent mit den großen Transformationsfragen des Gesundheitswesens zusammenzudenken. Ihre Studierenden dürfen sich dabei auf Praxisnähe, Aktualität und spannende Lehre freuen. Lindenthal-Schmidt möchte das Medizin- und Gesundheitsrecht aus unterschiedlichen Perspektiven vermitteln und dabei insbesondere aktuelle Entwicklungen der Gesundheitsversorgung, Digitalisierung und Regulierung einbeziehen. Die gebürtige Niedersächsin beschreibt sich selbst als neugierig, energiegeladen und begeisterungsfähig. Neben ihrer Tätigkeit an der THD wird sie auch weiterhin im Healthcare-&-Life-Sciences-Bereich arbeiten und diese Verbindung von Wissenschaft und Praxis in Forschung und Lehre einfließen lassen.